AGB Studiomiete

Vereinbarung betreffend Studiomiete & Mietvertrag

Mietvertrag für die Raummiete

Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der Studio-Räumlichkeit mit der allenfalls zusätzlich vereinbarten Ausrüstung. Es ist möglich, Geräte separat zu mieten, ohne die Räumlichkeit des Studios (s. separate ergänzende Bedingungen weiter unten). Equipment, welches auch ausserhalb der Studioräumlichkeit vermietet wird, ist auf dieser Webseite jeweils mit einem grünen Punkt gekennzeichnet. Das Studio kann für Videoproduktionen, Shootings oder für Schulungen gemietet werden. Für anderweitige Nutzungen bedarf es einer schriftlichen Anfrage und einer Beurteilung durch den Vermieter (Firma Fotograf Christoph Engeli).

Zustandekommen des Vertrags

Die Anmietung der Atelierräumlichkeit wird mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrags rechtswirksam und von beiden Parteien als anerkannt. Der Vermieter hat die Möglichkeit, bei Stammkunden oder bekannten Mietern auch einen mündlichen Mietvertrag abzuschliessen; dies ist jedoch seine alleinige Entscheidung.

Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Mieter beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen durchführbar ist. Ausserdem haftet er nicht für Folgeschäden, die im Rahmen mit einer Produktion des Mieters im Rahmen der Miete des Studios oder Equipment entstehen können. Der Vermieter haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment oder Requisiten, noch für Personenschäden. Der Vermieter haftet nicht bei einem Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder Bildweiterverarbeitungsgeräten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße Versorgung der Räume mit Strom, Wasser, Heizenergie. Er haftet aber nicht für Schäden, die in Zusammenhang hiermit, insbesondere durch Stürme und Unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vermieters zurück zu führen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Stromversorger oder Wasserversorger oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche der Vermieter gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen.

Anwesende Personen

Im Regelfall dürfen nur Personen sich in der Studioräumlichkeit aufhalten, die direkt oder indirekt mit der Produktion zu tun haben, so zum Beispiel Art Directors, Assistenten, Visagisten, Stylisten, Modelle, Grafiker, Techniker, Auftraggeber, Kunden. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Vermieter untersagt. Dem Mieter ist es nur mit einer speziellen, schriftlichen Einwilligung des Vermieters erlaubt, mehr als 15 Personen gleichzeitig den Aufenthalt im Mietraum zu gestatten. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben uneingeschränkt während der ganzen Mietdauer Eigentum vom Vermieter. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen oder selbst dauerhaft anwesend zu sein. Ein Schlüssel zur Räumlichkeit kann aus sicherheitstechnischen Gründen (Alarmanlage, Zutrittscodes) nicht abgegeben werden. Der Mieter haftet für Schäden aller Art, die am Equipment oder an der Studioräumlichkeit durch die anwesenden Personen entstehen, sofern Letztere nicht über eine ausreichende Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten. Er hat zur Räumlichkeit und zum allenfalls dazu vermieteten Equipment grösstmögliche Sorge zu tragen. Die Räumlichkeit und die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich zu melden. Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von Dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen der Vermieter nachzuweisen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei.

Mietzeit und Rückgabetermin

Die Mindestmietzeit beträgt einen halben Tag. Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Das gilt sowohl für die Miete des Studios als auch von Equipment. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Vermieter. Kommt der Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haftet er der Vermieter gegenüber auf Verzugsschaden, der z.B. in Schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen Raumüberlassung an eine nachfolgende Produktion bestehen kann. Die Räumlichkeiten sind vollständig aufgeräumt und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit zu übergeben. Es besteht die Möglichkeit, das Studio durch uns reinigen zu lassen. Die Mietzeit beinhaltet sämtliche Vorbereitungszeit (Schminken, Aufstellen und Einrichten von Material und Technik, Aufbau des Sets, Anbringen von Licht, Ausladen, Verpacken, Abbauen, sowie auch die Reinigung des Raumes am Ende für die Übergabe.

Stornierung

Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 5 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von 5 Tagen bis zum Zeitpunkt von exakt 48 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten von 20 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als exakt 48 Stunden vor Mietbeginn aber mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn ist 50 % der vereinbarten Miete zuzahlen. Nach letztgenanntem Zeitpunkt ist die volle Miete zu zahlen.

Mietpreise

Als Mietpreise gelten die auf unseren Listen und auf dieser Webseite publizierten Preise. Die Mietpreise - sofern auf der Liste nicht anders angegeben - verstehen sich immer pro ganzer oder halber Tag.

Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Mietzins ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen, oder zusätzlich ein Depot in der Höhe von 300 CHF zu verlangen. Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden. Für Buchungen aus dem Ausland ist der Gesamtbetrag im Voraus oder bei Mietbeginn in Bar zu entrichten.

Version 2019 - 01