AGB Gerätemiete

Rentkonditionen für Gerätemiete

  1. Die Vermietung unserer Geräte erfolgt zu den in unserer Preisliste aufgeführten Preisen. Die Vermietung basiert auf der Abholung mit gültigem Ausweis. Der Vermieter Christoph Engeli behält sich vor, eine Kaution oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Preisänderungen vorbehalten.
  2. Der Mietpreis gilt pro Kalendertag, welcher auch als kleinste Berechnungseinheit gilt. Grundsätzlich gilt: Abholung frühstens um 08.00 Uhr / Rückgabe spätestens bis spätestens 20:00 Uhr (effektive Abhol-/Abgabezeit muss von Christoph Engeli bestätigt werden; Ausnahmen s. Regelung bei Fotokursen)
  3. Die Rentgebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den zu berechnenden Zeiten entspricht.
  4. Wird das Mietobjekt nicht vertragsgemäss zurückgegeben, ist je angefangenen Tag der volle Mietsatz zu entrichten. Bei Verlängerung ist zwingend das Einverständnis des Vermieters vorher einzuholen.
  5. Wenn bestellte Rent-Geräte nicht abgeholt oder bei Rücktritt nicht gemietet werden, ohne dass mindestens 5 Tagen vor Abholung eine Stornierung mit uns vereinbart wurde, wird eine volle Tagesmiete in Rechnung gestellt. Bei der Miete von Geräten während Fotokursen gilt die nachfolgende Sonderregelung.
  6. Vermietung während Fotokursen: Die Reservation von Mietequipment erfolgt nur mit der Vorauszahlung der Mietgebühr. Im Falle eines Rücktritts wird der Mietpreis nicht erstattet, die Gerätemiete kann jedoch bei einer bewilligten Verschiebung des Kurses kostenlos erfolgen, falls die Geräte zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Wird für ein zweitägiger Fotokurs die Miete nur für einen Tag berechnet, gilt als Stichtag des Mietvertrages der erste der beiden Tage. Die Vermietung von Geräten bei Fotokursen gelten nur Während den Kurszeiten (Mietbeginn zum Zeitpunkt zu Beginn des Kurstages und Rückgabe bei Ende des Kurstages).
  7. Mit der Anzahlung/Vorauszahlung des Mietbetrages liegt für uns eine verbindliche Bestellung/Reservierung vor.
  8. Wir kontrollieren/testen unser Equipment vor der Herausgabe und bei der Rückgabe. Der Kunde bestätigt durch die Unterschrift die Entgegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte.
  9. Der Versand auf dem Postweg ist ausgeschlossen, Abholung und Rückgabe ist nur vor Ort möglich.
  10. Beschädigung und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Rent-Geräte entstehen, der Vermieter nicht.
  11. Der Vermieter (Christoph Engeli) bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Rent-Geräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräusserung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
  12. Die Mietgeräte sind nicht versichert, der Mieter muss gegebenenfalls selbst eine Versicherung abschliessen - Achtung: Hausrat und normale Geschäftsversicherungen decken keine Rentschäden ab! Der Neupreis von entsprechenden Mietgegenständen wird auf dem Rentschein festgehalten.
  13. Wir ersetzen Blitzröhren und Pilotlampen aus normalem Verschleiss (ausgebrannte Röhren/Birnen an Rent retournieren). Wir verrechnen jedoch solche, die wegen unsachgemässer Behandlung defekt retourniert werden.
  14. Alle Änderungen dieser Konditionen müssen schriftlich festgehalten werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Zürich.

Version 08/19